European Sustainability Reporting Standard (ESRS)

Was ist der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

In der heutigen Geschäftswelt gewinnt die Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Unternehmen weltweit stehen vor der Herausforderung, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG-) Leistung transparent und vergleichbar zu berichten.


Um dies zu gewährleisten, sind die einheitlichen europäischen Berichtsstandards, die von Unternehmen bei der Erstellung ihrer Berichte verwendet werden müssen, ein wesentlicher Bestandteil der neu eingeführten Vorschrift zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Diese „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) werden von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet und dadurch in geltendes Recht überführt. Die Entwürfe dieser Standards werden von Expertengruppen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt.

Die Entwicklung und Verabschiedung der Berichtsstandards erfolgt in mehreren Phasen:

Phase 1: Zwölf Berichtsstandards, darunter zehn zu den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sowie zwei Standards mit allgemeinen Anforderungen, wurden am 31. Juli 2023 als delegierte Verordnung der Europäischen Kommission verabschiedet und sind seit 2024 in Kraft.

Phase 2: Vereinfachte Berichtsstandards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie mögliche Erweiterungen für Phase 1 sollen veröffentlicht werden. Die delegierten Rechtsakte sollten bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht werden, aktuell sind drei Leitlinien zur Umsetzung einsehbar.

Phase 3 und folgende: Branchenbezogene Berichtsstandards und Standards für Unternehmen aus Drittländern sind vorgesehen. Die Veröffentlichung der entsprechenden delegierten Rechtsakte ist bis zum 30. Juni 2026 geplant.

Kernkomponenten des European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Übersicht zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Querschnittsstandards

ESRS 1 legt die allgemeinen Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens fest. Er definiert die Anwendungsregeln für die Standards sowie die Struktur und Prinzipien der Berichte. ESRS 2 definiert die themenübergreifenden Berichtsanforderungen und verpflichtende Angaben.

Themenspezifische Standards

Im Ökologie-Bereich sind fünf verschiedene Themenfelder abgedeckt und unter Soziales sind vier Standards angesiedelt, während eine weitere Kategorie zum Thema Unternehmensführung eingeführt wurde.

Harmonisierung der internationalen nicht-finanziellen Berichterstattung durch die ESRS

Folglich geschieht die Harmonisierung der internationalen nicht-finanziellen Berichterstattung durch den ESRS auf mehreren Ebenen:

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Konsistente Standards:
Der ESRS bietet einen gemeinsamen Rahmen für die Berichterstattung, der auf internationalen Best Practices basiert. Dies reduziert die Unterschiede zwischen den verschiedenen Berichterstattungsstandards und erleichtert den Vergleich der ESG-Leistung von Unternehmen weltweit.

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Integration mit globalen Initiativen:
Der ESRS ist so konzipiert, dass er mit anderen internationalen Rahmenwerken wie den Global Reporting Initiative (GRI) Standards, den Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards und den Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) Empfehlungen kompatibel ist. Dies fördert eine einheitliche Berichterstattung auf globaler Ebene.

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Förderung von Transparenz und Vertrauen:
Durch die verpflichtende Offenlegung von ESG-Daten gemäß den ESRS können Stakeholder, einschließlich Investoren, Kunden und Regulierungsbehörden, fundierte Entscheidungen treffen. Dies stärkt das Vertrauen in die berichteten Daten und fördert nachhaltige Investitionen und Geschäftsstrategien.

Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) spielt eine entscheidende Rolle bei der Harmonisierung der internationalen nicht-finanziellen Berichterstattung.

Durch die Bereitstellung einheitlicher Standards und die Integration mit globalen Initiativen fördert der ESRS die Transparenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der ESG-Berichte von Unternehmen. Dies unterstützt nicht nur die Erreichung der EU-Nachhaltigkeitsziele, sondern trägt auch dazu bei, dass Unternehmen weltweit nachhaltigere Praktiken übernehmen und ihre ESG-Leistung kontinuierlich verbessern.

Weitere Informationen können außerdem auf der Webseite des Umweltbundesamts eingesehen werden.

Nina Thalberg

Nina Thalberg

Senior Projekt Manager

Als Senior Projekt Managerin bei Telusio ist Nina die Expertin zu allen Fragen rund um die Kohlenstoffbilanzierung. Bereits mit ihrem Studium hat sie sich auf nachhaltiges Konsumentenverhalten spezialisiert, und Ihr Ziel ist es nun, diese Themen nicht nur in der Praxis umzusetzen, sondern auch Aufmerksamkeit und Verständnis mithilfe wissenschaftlicher Beiträge zu schaffen.

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