Der Batteriepass – Wer ist betroffen? Wann und wie muss gehandelt werden?
Die Europäische Union treibt mit der neuen EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) den Wandel in der Batteriewirtschaft entscheidend voran. Ein zentraler Bestandteil dieser Verordnung ist der digitale Batteriepass, womit zahlreiche Batterien ab Februar 2027 ausgestattet sein müssen.
Risiken bei Versäumnissen
Die Erfassung und Analyse der benötigten Daten erfordert eine enge Zusammenarbeit entlang der gesamten Lieferkette und den Einsatz neuer Technologien, um die geforderten CO₂-Daten in Echtzeit bereitzustellen. Fehlt der Batteriepass oder wird die CO₂-Berechnung nicht korrekt oder fristgerecht abgegeben, kann dies zum vollständigen Verlust des Marktzugangs führen. Die EU-Regularien sind strikt, und Batterien, die die vorgeschriebenen Daten nicht liefern, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
Insbesondere die Einführung der Leistungsklassen und Höchstwerte bietet jedoch einige Chancen
Unternehmen, die bereits frühzeitig in emissionsarme Produktionsmethoden investieren und den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien optimieren, werden langfristig wettbewerbsfähiger sein. Darüber hinaus wächst das Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei Verbrauchern und Investoren stetig, sodass Unternehmen, die ihre Produkte als umweltfreundlicher positionieren können, von einem positiven Marktzugang profitieren.
Im folgenden Whitepaper erfahren Sie, wann und in welchem Umfang verschiedene Batteriearten ihre CO2-Emissionen offenlegen müssen:
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