Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Wer ist betroffen? Wann und wie muss gehandelt werden?
CBAM stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Registrierung, Berichterstattung und Emissionsberechnung. Eine gründliche Vorbereitung und enge Zusammenarbeit mit ausländischen Lieferanten ist entscheidend, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Es ist wichtig, sich bereits jetzt genauestens mit den nötigen Details zur Emissionsberechnung auseinanderzusetzen, um optimal vorbereitet zu sein und Strafzahlungen zu vermeiden, falls Lieferanten diese Informationen nicht liefern können. Die Übergangsphase bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich an das neue System zu gewöhnen und die notwendigen Prozesse und Systeme zu implementieren, bevor die endgültige Regelung ab 2026 in Kraft tritt.
Im folgenden Whitepaper erfahren Sie, wann und in welchem Umfang verschiedene Industrien berichtspflichtig sind, und was ein CBAM-Bericht enthalten muss.

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