Alles, was Sie über CSRD wissen müssen:
Die neue EU-Richtlinie für Unternehmensnachhaltigkeit
Am 5. Januar 2023 trat die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Diese neue Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu veröffentlichen.
Die CSRD ist ein Teil des europäischen Green Deals, welcher die EU bis 2050 klimaneutral machen und die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen erfüllen soll.
Seit dem Jahr 2024 aktualisiert und bestärkt die CSRD die bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie wird den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen vergrößern und teilweise ebenfalls zu einer Erweiterung und Standardisierung der Berichtsinhalte führen. Diese Inhalte werden durch die europäischen Berichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“, kurz ESRS) und durch ein angepasstes Wesentlichkeitsverständnis für die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht beeinflusst.
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und was ist ihr Ziel?
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Transparenz und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Unternehmen müssen nun umfassendere und detailliertere Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die mit Nachhaltigkeit verbundenen Risiken und Chancen von Unternehmen bereitzustellen.
Dies soll dazu beitragen, Finanzströme in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken (Sustainable Finance) und somit den Übergang zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft im Sinne des Green Deals zu fördern.
Wie wird die CSRD im nationalen Recht umgesetzt?
Da die CSRD eine Richtlinie ist, gilt sie nicht direkt, sondern muss in nationales Recht übertragen werden. Das Deutsche Bundesministerium der Justiz hat Ende März 2024 einen Entwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vorgelegt.
Die notwendigen Anpassungen werden hauptsächlich in den Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), aber auch mithilfe von Anpassungen am Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz vorgenommen.
Für das Jahr 2024 wurden Nachhaltigkeitsberichtsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der EU angekündigt. Einen verpflichtenden Standard für kapitalmarktorientierte KMU (LSME) und einen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-kapitalmarktorientierte KMU (VSME). Die zunächst ebenfalls für 2024 geplanten sektor-spezifischen Standards werden laut dem Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission wahrscheinlich erst im Jahr 2026 veröffentlicht.
Wer ist von der CSRD betroffen?
Die CSRD gilt für alle großen Unternehmen, die bereits jetzt unter die NFRD fallen, ab dem Geschäftsjahr 2024. Für weitere am EU-regulierten Markt notierte Unternehmen sowie für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen greift die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2025, wenn diese zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro
- Umsatzerlöse von über 50 Mio. Euro
- Anzahl der Arbeitnehmer über 250
Dies umfasst rund 50.000 Unternehmen in Deutschland, im Vergleich zu den etwa 11.700 Unternehmen, die derzeit unter die NFRD fallen. Kleinstunternehmen sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Wollen Sie wissen ab welchem Geschäftsjahr Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen ist? Weitere Informationen können Sie in unserem Artikel zum CRSD-Zeitplan finden.
Was muss nach der CSRD berichtet werden?
Das Gesetz schreibt kein festgelegtes Format für die Berichterstattung vor. Stattdessen können nationale oder europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards verwendet werden. In Deutschland werden dabei vor allem die Berichtsstandards der Global Reporting Initiative (GRI) und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewendet.
Mit der CSRD wurde das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ verankert. Im Rahmen der CSRD gilt die doppelte Wesentlichkeit als gegeben, wenn mindestens eine der zwei folgendne Perspektiven gegeben sind:
1. Inside-Out Perspektive (“Impact Materiality”)
Die Umwelt- und Sozialwesentlichkeit, auch als Impact Materiality bezeichnet, spiegelt eine Inside-Out-Perspektive wider. Hierbei müssen Unternehmen die externen Effekte ihrer Geschäftstätigkeit einbeziehen, insbesondere die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Dies umfasst beispielsweise ihren Beitrag zur Luft- und Wasserverschmutzung sowie ihre Treibhausgasemissionen, die globale Klimarisiken verstärken.
2. Outside-In Perspektive („Financial Materiality“)
Die finanzielle Wesentlichkeit bedeutet, dass eine Outside-in-Perspektive eingenommen wird. Unternehmen müssen alle externen Nachhaltigkeitsfaktoren beachten, die sich in der Zukunft auf ihre Rentabilität auswirken könnten. Es wird angenommen, dass Nachhaltigkeitsfaktoren wie der Verlust der biologischen Vielfalt und der Klimawandel eine langfristige Auswirkungen auf den Cashflow und die Betriebsfähigkeit eines Unternehmens haben.
Dementsprechend ist ein Nachhaltigkeitsaspekt berichtspflichtig, wenn es aus mindestens eine der beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft ist. Bisher musste nur über Aspekte berichtet werden, wenn beide Wesentlichkeitsaspekte erfüllt waren.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zur nachhaltigen Wesentlichkeitsbewertung.
Neben der doppelten Wesentlichkeit müssen berichtspflichtige Unternehmen die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) berücksichtigen. Sie müssen darlegen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten – bezogen auf Umsatz sowie Investitions- und Betriebsausgaben – mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die gemäß der Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten.
Wie muss nach der CSRD berichtet werden?
Die EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards
Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD werden von den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegeben.
Die folgenden quantitativen und qualitativen Informationen sind festgelegt:
In der CSRD ist festgelegt, dass alle Unternehmen nach ESRS 2 (allgemeine Angaben) berichten müssen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden kommen ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (eigene Belegschaft) hinzu.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet welche weiteren Standards für ein Unternehmen relevant sind, und welche Standards daher bei der Berichterstattung erfüllt werden müssen. Diese müssen dann vollständig berichtet werden. Die Wesentlichkeit wird durch einen externen Prüfer bestätigt.
Diese Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht vorgelegt und mit einem digitalen Tagging verbunden werden. Der Nachhaltigkeitsbericht kann daher nicht mehr gesondert veröffentlicht werden.
Telusio Einschätzung
Die CSRD stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltigerer und transparenterer Unternehmenspraktiken dar. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu verbessern und sich auf die kommende Berichtspflicht vorzubereiten.
Obwohl nicht alle Datenpunkte bearbeitet werden müssen, bleibt dennoch eine erhebliche Anzahl an Datenpunkten, die gesammelt werden müssen. Ab dem 1. Januar 2026 sind viele Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen und müssen über das Jahr 2025 berichten. Es wird daher dringend empfohlen, sich bereits im Jahr 2024 um die relevanten Datenpunkte zu kümmern und das Jahr 2025 als Test- und Übungsjahr zu nutzen.
Daher sollten Unternehmen frühzeitig beginnen, ihre internen Prozesse und Systeme anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies kann die Implementierung von ESG-Softwarelösungen und die Schulung von Mitarbeitern umfassen.
Indem Sie diese Informationen über die CSRD verstehen und anwenden, können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen bestens auf die zukünftigen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet ist.