CSRD Zeitplan

CSRD Zeitplan: Wann sollte Ihr Unternehmen berichten?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender Meilenstein im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG)-Initiativen.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien in der Unternehmenswelt wird die CSRD für viele Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, zu einer zentralen Herausforderung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie sie mit der Berichterstattung beginnen sollten, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden.

Was ist die CSRD?

Logo der CSRD

Die CSRD ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Sie erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattungspflicht auf mehr Unternehmen und stellt höhere Anforderungen an die Offenlegung der Nachhaltigkeitsinformationen. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten zu verbessern und somit nachhaltige Investitionen zu fördern.

Die CSRD umfasst nicht nur große Unternehmen, sondern auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Aktivitäten in der EU.

Weitere Informationen können Sie in unserem Artikel zur CSRD finden.

Zeitplan und Fristen der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) definiert konkrete Fristen, innerhalb derer Unternehmen je nach ihrer Größe und Kategorie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen müssen. Hier ist der genaue Zeitplan:

1. Große Unternehmen & Muttergesellschaften großer Konzerne (500+ Mitarbeitende)

Für große Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, beginnt die Berichterstattungspflicht nach der CSRD ab dem Geschäftsjahr 2024. Diese Unternehmen müssen ihren ersten Bericht gemäß den neuen Anforderungen im Jahr 2025 zum Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen.

2. Weitere große Unternehmen
(erfüllen zwei der drei Kriterien: 250+ Mitarbeitende, mind. 50 Millionen € Umsatz, mind. 25 Millionen € Gesamtvermögen)

Die Unternehmen, die bisher zwar nicht unter die NFRD fielen, aber zwei der drei Kriterien zu Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme erfüllen, sind ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet.
Hier gilt zu beachten dass ab 2024 neue Schwellenwerte eingeführt wurden. Die relevante Bilanzsumme wurde von 20 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro erhöht, während auch der Nettoumsatz von 40 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro angehoben wurde. Hierdurch sind deutlich weniger Unternehmen in diese Kategorie miteingeschlossen. Für betroffene Unternehmen muss der erste Bericht im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 vorgelegt werden.

3. Börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), captive Versicherungsunternehmen und kleine & nicht-komplexe Kreditinstitute

Sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt müssen Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026 mit ihrer CSRD-Berichterstattung beginnen. Ihr erster Bericht wird daher 2027 fällig sein.

4. Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher Tätigkeit in der EU

Unternehmen, dessen Nettoumsatz 150 Millionen Euro in der EU übersteigt und die mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben müssen die CSRD Anforderungen ab dem 1. Januar 2028, erfüllen. Der erste Bericht wird 2029 fällig sein und dementsprechend das Finanzjahr 2028 abdecken.

Vorbereitung auf die CSRD: Schritte zur Umsetzung

Graph mit aufsteigender Tendenz

Die Umsetzung des Zeitplans der CSRD erfolgt schrittweise, um den Übergang zu erleichtern und den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit für die erweiterten Berichtspflichten zu bieten.

Unternehmen, die die Kriterien erstmals erfüllen, profitieren deshalb von gestaffelten Offenlegungspflichten, wie im Anhang C von ESRS 1 näher erläutert wird.
Um den kommenden Anforderungen gewachsen zu sein, sollte jedoch ein strukturierter Ansatz gewählt werden, um sicherzugehen dass keine wichtigen Details übersehen werden.

1. Verständnisaufbau der CRSD-Anforderungen

Zuallererst ist es wichtig zu verstehen, welche Aspekte der CSRD für Ihr Unternehmen relevant sind, und daher die zu betrachtenden ESRS Standards herauszuarbeiten und deren Anforderungen zu dokumentieren. Hierbei können externe Partner oder auch Ressourcen wie die von der EFRAG bereitgestellte Q&A-Plattform helfen. Seit Ende Mai 2024 stellt die EFRAG zudem drei Leitlinien zur Umsetzung der ESRS zur Verfügung.

2. Bestandsaufnahme und Gap-Analyse
Eine Bestandsaufnahme der aktuellen ESG-Berichterstattung eines Unternehmens kann helfen, Lücken im Hinblick auf die neuen Anforderungen der CSRD zu identifizieren.

3. Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie
Eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie ist unerlässlich. Diese sollte klare Ziele und Maßnahmen definieren, um die ESG-Kriterien zu erfüllen und die Anforderungen der CSRD zu übertreffen.

4. Implementierung von Reporting-Prozessen
Es ist wichtig, robuste Prozesse zur Datenerhebung und -analyse zu implementieren. Dies umfasst die Einführung geeigneter IT-Systeme und die Schulung von Mitarbeitern, um die erforderlichen Daten zu erfassen und zu verarbeiten.

5. Externe Prüfung und Assurance
Um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichte zu erhöhen, sollten Unternehmen eine externe Prüfung und Assurance in Betracht ziehen. Dies kann durch unabhängige Dritte erfolgen und ist oft eine Anforderung der CSRD.

6. Kommunikation und Transparenz
Ein transparenter und offener Kommunikationsansatz ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre ESG-Bemühungen und Berichterstattung klar und verständlich an alle Stakeholder kommunizieren.

Die CSRD stellt neue Herausforderungen, aber auch Chancen für Unternehmen dar, ihre Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern und transparent zu kommunizieren. Nachhaltigkeitsmanager sollten den Zeitplan der CSRD genau im Blick behalten und frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Berichterstattungsprozesse ist der Schlüssel, um die Anforderungen zu erfüllen und langfristig nachhaltigen Erfolg zu sichern.

Durch die Einhaltung der CSRD und die Umsetzung effektiver ESG-Strategien können Unternehmen nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und das Vertrauen ihrer Stakeholder gewinnen.

Nina Thalberg

Nina Thalberg

Senior Projekt Manager

Als Senior Projekt Managerin bei Telusio ist Nina die Expertin zu allen Fragen rund um die Kohlenstoffbilanzierung. Bereits mit ihrem Studium hat sie sich auf nachhaltiges Konsumentenverhalten spezialisiert, und Ihr Ziel ist es nun, diese Themen nicht nur in der Praxis umzusetzen, sondern auch Aufmerksamkeit und Verständnis mithilfe wissenschaftlicher Beiträge zu schaffen.

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