Omnibus-Verordnung 2025: Die Omnibus Folgen als Rückenwind, um jetzt konsequent CO2 zu berechnen
Als die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 ihr großes „Omnibus-Paket“ vorstellte, atmeten viele Nachhaltigkeits- und Finanzabteilungen auf: Endlich weniger Bürokratie. Doch wer genauer hinsieht, erkennt darin die Einladung, Klimamanagement und CO2-Berechnung noch zielgerichteter voranzutreiben.
Inhaltsverzeichnis
1. Was genau steckt in der Omnibus-Verordnung?
Die Kommission fasst mehrere Richtlinien und Verordnungen – von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bis hin zur EU-Taxonomie und dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – zu einem einzigen Entlastungspaket zusammen.
Kernidee: die Melde- und Prüfpflichten für Unternehmen um 25 % zu kürzen, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um 35 %.
Dazu gehören drei entscheidende Hebel:
- Höhere Schwellenwerte: Künftig fallen nur Firmen in den verbindlichen CSRD-Berichtspflichten, die mehr als 1000 Mitarbeitende beschäftigen und entweder über 25 Mio. € Bilanzsumme oder 50 Mio. € Umsatz liegen. Das reduziert den verpflichteten Kreis um rund 80 %.
- „Stop-the-Clock“-Aufschub: Für Unternehmen, die eigentlich 2026 oder 2027 ihre ersten CSRD-Berichte abgeben müssten (die sogenannten „Wave-2- und Wave-3-Firmen“), verschiebt sich der Start um zwei Jahre auf 2028 bzw. 2029.
- Vereinfachter CBAM: Ein neues Limit von 50 Tonnen importierter Ware pro Kalenderjahr pro Lieferant befreit die Mehrzahl kleiner importierender Unternehmen von den komplexen Grenzausgleichspflichten, ohne die Masse der erfassten Emissionen zu verwässern. Laut Kommission fallen damit ≈ 90 % der vorherig betroffenen Unternehmen aus dem System, während ≈ 99 % der heute erfassten Emissionen weiterhin reguliert bleiben, da die großen Volumen bei wenigen großen Unternehmen liegen.
- CSDDD entschärft: Die Sorgfaltspflicht greift erst ab dem 26. Juli 2028 und nur für EU-Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden/50 Mio. € Umsatz (Nicht-EU-Konzerne erst ab 450 Mio. € EU-Umsatz). Zudem müssen Risiko-Checks primär bei direkten Lieferanten ansetzen; nachgelagerte Stufen werden nur alle fünf Jahre oder bei konkreten Hinweisen geprüft.
Diese strukturellen Eingriffe – kurz die Omnibus Folgen – greifen sofort, sobald Parlament und Rat zustimmen, was für Ende 2025 erwartet wird. Bis dahin sollten Unternehmen die gewonnene Zeit strategisch nutzen.
2. Warum diese Omnibus Folgen eine Einladung sind, CO2 zu berechnen
Weniger Formalien, mehr Wirkung
Was nach Deregulierung klingt, ist in Wahrheit ein Freiraum: Anstelle starrer Reporting-Checklisten können Unternehmen ihre Klimastrategien selbstbestimmt ausrichten. Für Mittelständler entfällt die Furcht vor Bußgeldern wegen Formfehlern, sie können freiwillig CO2 berechnen und so Kunden und Investoren eine glaubwürdige Klimapositionierung zeigen.
Budget verschiebt sich vom Papier zum Klimaprojekt
Die EU schätzt, dass Unternehmen mit dem Omnibus-Paket jährlich bis zu 40 Mrd. € einsparen. Das ist Kapital, das in Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder emissionsarme Lieferketten fließen kann, statt in Prüfer- und Beraterhonorare.
Technikfenster bis 2028
Durch den Aufschub entsteht ein seltenes Zeitfenster, um digitale CO2-Accounting-Plattformen einzuführen, Datenpipelines aufzubauen und Mitarbeitende zu schulen. Wer diese Chance nutzt, startet 2028 mit einem ausgereiften, automatisierten System, und nicht mit hektisch zusammenkopierten Excel-Tabellen.
Schutz für kleine Lieferanten
Die Harmonisierung der CSRD- und CSDDD-Schwellenwerte verhindert, dass große Konzerne kleinteilige Datenerhebungen an Mini-Zulieferer auslagern. Damit sinkt der Druck in der Lieferkette, doch Transparenz bleibt erhalten, vorausgesetzt, alle Akteuere berechnen die CO2e Emissionen und teilen diese Ergebnisse strukturiert.
Planbare Grenzkosten dank CBAM-Limit
Das 50-Tonnen-Freilimit verschafft Importeuren vorhersehbare Kosten und befreit vor allem Spezialhändler und Nischenproduzenten von aufwendigen Zertifikatsprozessen, solange sie ihre Emissionen im Blick behalten.
3. So verwandeln Sie Entlastung in Klimawirkung
a) Datenkultur stärken
Beginnen Sie jetzt mit einer Gap-Analyse: Welche Emissionsquellen sind ungedeckt, wo fehlen akkurate Informationen? Eine schlanke API-Schicht zu ERP-Systemen oder IoT-Sensoren ersetzt bald mühsame manuelle Eingaben. Je valider Ihre Datengrundlage, desto geringer der Audit Aufwand bei der „limited assurance“, die die Omnibus-Verordnung ausdrücklich beibehält.
b) Scope 3 priorisieren
Da der CBAM-Grenzwert viele direkte Import-Emissionen ausklammert, verlagert sich der Hebel zur Dekarbonisierung auf vor- und nachgelagerte Prozesse. Ein vollständiger Scope-3-Footprint zeigt Hotspots, an denen Reduktionen am wirkungsvollsten sind, etwa bei Transport, Verpackung oder Dienstreisen.
c) Früh üben für 2028
Auch wenn die Berichtspflicht verschoben wird, verlangen Kunden, Banken und Rating-Agenturen längst nachvollziehbare Klimadaten. Unternehmen, die jetzt freiwillig CO2 berechnen und publik machen, sichern sich einen Vertrauensvorsprung, wenn 2028 die große Berichtswelle startet.
Fazit: Jetzt den eigenen Spielraum nutzen
Die Omnibus-Verordnung nimmt den Druck aus überbordenden Reporting-Pflichten, aber sie entlässt niemanden aus der Verantwortung. Wer die frei werdenden Ressourcen klug investiert, kann schon in den nächsten drei Jahren belastbare Emissionsbilanzen aufsetzen, Maßnahmen priorisieren und glaubwürdig nach außen kommunizieren. Kurz: Die beste Reaktion auf die Omnibus Folgen ist, heute noch präziser CO2 zu berechnen – und morgen mit echten Klimafakten zu überzeugen.