Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und das Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Vergleich
Hintergrund
Am 23. Februar 2022 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) an. Über zwei Jahre später, am 24. Mai 2024, billigte der Rat der Europäischen Union die politische Einigung und schloss damit das Annahmeverfahren ab.
Ziel der CSDDD ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten zu fördern, sowohl innerhalb der Unternehmen als auch entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten.
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten genauer zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursacht werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine umfassende Transformation der Geschäftspraktiken herbeizuführen und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Unternehmensstrategien zu stellen.
Die CSDDD verschärft die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dehnt die Verantwortlichkeiten auf eine Vielzahl von Unternehmen aus.
Worüber müssen Unternehmen gemäß der CSDDD genau berichten?
Unternehmen müssen im Rahmen der CSDDD Richtlinie über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten.
Ab 2027 sind Unternehmen verpflichtet, beim ESG-Reporting negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen in ihren Lieferketten zu identifizieren und Methoden zur Verhinderung oder Minderung dieser Auswirkungen zu erläutern. Zudem erhalten geschädigte Akteure Anspruch auf Entschädigung, und nationale Aufsichtsbehörden werden eingerichtet, um Geldbußen zu verhängen und Befolgungsanordnungen zu erlassen.
Ein weiteres wesentliches Element der CSDDD ist die Pflicht der Unternehmen, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte festgestellt werden, die nicht behoben werden können.
Zusätzlich müssen große Unternehmen einen Klimaplan entwickeln, der zeigt, wie sie das Ziel von 1,5°C gemäß dem Pariser Klimaabkommen erreichen und zur Klimaneutralität beitragen wollen. Dieser Plan muss eine detaillierte CO₂-Bilanzierung umfassen, die im European Sustainability Reporting Standard (ESRS) definiert ist.
Implementierung der CSDDD
Die Mitgliedstaaten der EU müssen die Richtlinie bis 2026 in nationales Recht umsetzen.
Ab 2027 werden die Schwellenwerte für die Berichtspflichten gesenkt, sodass bis 2029 alle Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro betroffen sind. Dies wird circa 5300 Unternehmen umfassen:
- Voraussichtlich ab 01.01.2027
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU-Unternehmen in der EU generierten Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro. - Voraussichtlich ab 01.01.2028
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU-Unternehmen in der EU generierten Umsatz von über 900 Mio. Euro. - Voraussichtlich ab 01.01.2029
EU-Unternehmen und Mutterunternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten bzw. für Nicht-EU-Unternehmen in der EU generierten Umsatz von über 450 Mio. Euro.
Ebenso sind in der EU-ansässige Franchiseunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro betroffen, wenn mindestens 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erzielt wurden. Bei außereuropäischen Franchiseunternehmen beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU generierten Umsatz.
Was ist der Unterschied zwischen CSDDD und CSRD?
Die Unterschiede zwischen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind entscheidend für das Verständnis der verschiedenen Ansätze und der Anforderungen beider Richtlinien.
Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD)
Die CSDDD zielt darauf ab, die Grundsätze der Sorgfaltspflicht und der Rechenschaftspflicht auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten. Die Richtlinie konzentriert sich auf die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Der Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie sieht vor, dass zunächst größere Unternehmen verpflichtet werden, bevor die Anforderungen auf mittelständische Unternehmen ausgeweitet werden.
Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
Die CSRD soll ab Januar 2025 für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und bestimmten finanziellen Schwellenwerten verpflichtend sein. Ihr Hauptziel ist die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten in der EU zu verbessern.
Die CSRD hebt die Bedeutung der doppelten Wesentlichkeit hervor, was bedeutet, dass sowohl die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt als auch die umgekehrten Auswirkungen bewertet werden.
Diese Richtlinie legt strenge Berichtsstandards fest, die es Unternehmen ermöglichen sollen, detaillierte und vergleichbare Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu liefern.
Unterschiede zwischen CSDDD und CSRD
Die CSRD und die CSDDD sind zwei zentrale Richtlinien der Europäischen Union, die darauf abzielen, die Unternehmensführung und Nachhaltigkeitsstandards zu verbessern.
Während die CSRD sich hauptsächlich auf die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen konzentriert, zielt die CSDDD auf die Implementierung konkreter Sorgfaltspflichten für Umwelt- und Menschenrechtsaspekte ab.
- Fokus der CSRD
Die CSRD legt den Schwerpunkt auf die Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen.
Es geht darum, dass Unternehmen transparente und vergleichbare Informationen über die Auswirkungen ihres Geschäfts auf die Umwelt und die Gesellschaft offenlegen. Die Einführung des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit hilft Unternehmen, relevante Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren.
- Fokus der CSDDD
Im Gegensatz dazu konzentriert sich die CSDDD auf die Sicherstellung verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken. Unternehmen müssen Umweltsorgfaltspflichten erfüllen und Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen implementieren.
Die CSDDD fordert Unternehmen auf, negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu minimieren und verantwortungsvolle Geschäftstätigkeiten zu gewährleisten. Hierzu gehören auch konkrete Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und die Verpflichtung, bei Bedarf Geschäftsbeziehungen zu beenden.
Telusio Einschätzung
Die Einführung der CSDDD stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung dar. Durch die Verknüpfung von Sorgfaltspflichten, zivilrechtlicher Haftung und transparenter Berichterstattung zielt die CSDDD darauf ab, negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte zu minimieren und Unternehmen zu einer verantwortungsvollen Geschäftstätigkeit zu verpflichten. Die Richtlinie trägt zu einer harmonisierten und nachhaltigen Wirtschaft unter einheitlichen europäischen Bedingungen bei und geht über bestehende CSR-Richtlinien hinaus, um eine einheitliche Lieferkettenregulierung in den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen.