ESG-Reporting 2024

Übersicht über die wichtigsten europäischen Vorschriften zum ESG-Reporting 2024

Das Jahr 2024 markiert einen entscheidenden Wendepunkt für Unternehmen in der Europäischen Union, wenn es um das ESG-Reporting geht. Die EU hat eine Reihe umfassender Regularien eingeführt, die Geschäftsmodelle nachhaltiger gestalten und die Transparenz in Umwelt- und Sozialfragen sowie in der Unternehmensführung erhöhen sollen.

Im folgenden Artikel finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten neuen Vorschriften beim ESG-Reporting 2024 in der EU, die eine neue Richtung für mehr Transparenz und Umweltverantwortung weisen sollen.

Kurzübersicht zu den wichtigsten ESG-Berichterstattungsvorschriften 2024 in der EU

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
Diese Verordnung verpflichtet Investmentmanager in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll die Transparenz darüber, wie ESG-Risiken in Anlageentscheidungen integriert werden, erhöhen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Richtlinie zum ESG-Reporting über die unternehmerische Nachhaltigkeit erweitert die Anforderungen für EU- und Nicht-EU-Unternehmen und verbessert die Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Deutschland schreibt Unternehmen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferketten vor.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Diese Richtlinie fordert Unternehmen auf, nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit in ihren Betriebsabläufen und Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und zu erfassen. Außerdem verpflichtet sie Unternehmen, einen Klimaplan zu entwickeln, der zeigt, wie das 1,5 Grad Ziel erreicht werden soll und Emissionsziele festlegt, um zur Klimaneutralität beizutragen.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem führt einen CO₂-Preis für bestimmte Importe ein, um die Kohlenstoffflucht zu verhindern und eine sauberere industrielle Produktion zu fördern.

EU-Taxonomie
Ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, um Investitionen gezielt in nachhaltigere Projekte zu lenken.

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR, die seit März 2021 in Kraft ist, verlangt von Finanzintermediären und Vermögensverwaltern die Offenlegung spezifischer Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Anlageprodukte. Das Ziel dieser ESG-Reporting Vorgabe ist es, die Transparenz zu erhöhen und Anlegern fundierte Informationen bereitzustellen, die zu nachhaltigeren Entscheidungen ermutigen sollen.

Seit Ende 2023 führt die Europäische Kommission Konsultationen zur SFDR durch, die Schwachstellen identifizieren sowie Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen. Diese Konsultationsergebnisse dürften die zukünftige Entwicklung der SFDR und die EU-Regulierungspolitik maßgeblich beeinflussen.

Die SFDR wurde seit März 2021 schrittweise eingeführt. Unternehmen müssen zunächst erklären, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Entscheidungsprozesse integrieren.
Die Verordnung sieht jährliche Berichterstattungen vor, wobei größere Unternehmen verpflichtet sind, detaillierte Berichte über die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen zu veröffentlichen, während kleinere Unternehmen flexiblere Erklärungen abgeben können.

Die SFDR ist Teil eines umfassenden Rahmens für nachhaltige Finanzen in der EU, der auch die CSRD und die Implementierung der Kennzahlen der EU-Taxonomie umfasst, um eine kohärente Regelung sicherzustellen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eingeführt im Januar 2023 als zentraler Bestandteil des Sustainable Finance Package der Europäischen Union, markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung. Ursprünglich aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hervorgegangen, führt das ESG-Reporting Instrument neue Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Berichterstattung zur Unternehmensnachhaltigkeit ein.

Die CSRD verlangt von Unternehmen, über ihre Umweltauswirkungen, einschließlich Energie- und Ressourcenverbrauch, sowie ihren Einfluss auf die Biodiversität zu berichten. Auch soziale Aspekte wie Arbeitspraktiken, Menschenrechte und das Engagement für die Gemeinschaft müssen offengelegt werden. Zudem werden Governance-Strukturen beleuchtet, insbesondere wie Nachhaltigkeitsaspekte in die Unternehmensentscheidungen integriert werden.

Ab 2024 gelten erweiterte Berichtspflichten für Unternehmen in der EU. Bisher waren nur Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß der NFRD zur ESG Berichterstattung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird nun schrittweise ausgeweitet:

  • seit 01.01.2024: Große Unternehmen & Muttergesellschaften großer Konzerne (500+ Mitarbeitende)
  • ab 01.01.2025: Weitere große Unternehmen (erfüllen zwei der drei Kriterien: 250+ Mitarbeitende, 50+ Mio. € Umsatz, 25+ Mio. € Gesamtvermögen)
  • ab 01.01.2026: Kapitalmarktorientierte KMU, wenn sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen

Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) in Deutschland schreibt Unternehmen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltrisiken entlang ihrer Lieferketten vor. Seit Januar 2023 betrifft das ESG-Reporting Gesetz Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, die entweder einen Hauptverwaltungssitz, administrative Zentrale, Hauptgeschäftssitz, gesetzlichen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Am 1. Januar 2024 wurden diese Pflichten auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern ausgeweitet.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Das Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geht über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus, indem es Verantwortlichkeiten auf alle großen Unternehmen innerhalb der EU ausweitet, die mehr als 1000 Beschäftigte haben und einen Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro erwirtschaften.
Und dies ganz unabhängig von ihrem Sitz. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, sofern sie einen Nettoumsatz von 450 Millionen Euro innerhalb der EU erzielen.


Ab 2027 müssen betroffene Unternehmen beim ESG-Reporting negative Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen in ihren Lieferketten identifizieren und Methoden erläutern wie diese verhindert oder abgeschwächt werden. Zusätzlich sind sie verpflichtet, einen Klimaplan zu entwickeln, der aufzeigt, wie sie das Ziel von 1,5 Grad Celsius erreichen und zu Klimaneutralität beitragen wollen, begleitet von einer detaillierten CO₂-Bilanzierung, die im European Sustainability Reporting Standard (ESRS) definiert ist.
Ein weiteres wichtiges Element der CSDDD ist die Pflicht der Unternehmen, ihre Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn bei ihren Geschäftspartnern schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte festgestellt werden, die nicht behoben werden können. Die CSDDD verschärft auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vergleich zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG): Bei zivilrechtlichen Verstößen haben betroffene Unternehmen nun fünf Jahre Zeit, um Ansprüche von Betroffenen geltend zu machen.

Die Richtlinie muss bis 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 2027 werden die Schwellenwerte für die Berichtspflichten sukzessive gesenkt, bis 2029 Unternehmen innerhalb der EU mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro betroffen sind. Dies umfasst circa 5300 Unternehmen.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde 2023 als Teil des Klimapakets „Fit for 55“ der Europäischen Union eingeführt. Diese Vorschrift zu ESG Berichterstattung zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55% zu reduzieren. Es handelt sich um eine umfassende sektorübergreifende Überarbeitung, die bestehende Gesetze erweitert und neue Richtlinien einführt, die den Klima-, Energie-, Verkehrs-, Gebäude- und Landnutzungsbereich betreffen.

CBAM stellt eine wichtige Initiative innerhalb dieses Pakets dar. Der Mechanismus soll sicherstellen, dass inländische und importierte Waren deren eigene exakten Kohlenstoffkosten tragen müssen, um somit der Option des “Carbon Leakage” vorweg zugreifen.
Hierbei verlagern Unternehmen möglicherweise ihre Produktionen in Länder mit lockereren Emissionsregeln, um durch die Klimapolitik auferlegte zusätzliche Kosten zu sparen. Deshalb zielt der CBAM darauf ab, den CO₂-Preis zwischen EU-Produkten und Importen anzugleichen, um diesen Effekt auszuhebeln.

CBAM gilt für bestimmte kohlenstoff-intensive Waren wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität sowie für ausländische Unternehmen, die in die EU exportieren und in Regionen ohne CO₂-Preissysteme tätig sind, die dem der EU nicht entsprechen. Unternehmen müssen CBAM-Zertifikate erwerben, die dem CO₂-Preis im EU-Emissionshandelssystem (ETS) entsprechen, und seit Oktober 2023 die eingebetteten Emissionen importierter Produkte genau verfolgen. Diese Maßnahme wird bis 2026 schrittweise eingeführt, um die vollständige Umsetzung bis 2034 zu erreichen.

Den Gesetzestext gibt es hier nochmals zum Nachlesen.

Die EU-Taxonomie

Auf dem Weg der Europäische Union in eine nachhaltigere Zukunft bietet die EU-Taxonomie einen Rahmen für die Definition und Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten innerhalb des ESG-Reportings.

Alle Unternehmen, die ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlichen müssen, müssen Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung anwenden, und daher den Bericht mit Taxonomie-Kennzahlen und einer verbalen Erklärung versehen. Dies wird von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bereits seit 2021 umgesetzt.  

Bei der EU-Taxonomie geht es um die Festlegung und Ermittlung konkreter Kennzahlen, die als Teil des Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD genannt werden müssen. Diese Kennzahlen geben das Potenzial eines Unternehmens an, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der EU-Umweltziele zu leisten (die Taxonomiefähigkeit), und welchen Beitrag das Unternehmen aktuell leistet (die Taxonomiekonformität).

Das Klassifikationssystem bewertet die Umweltverträglichkeit von Aktivitäten anhand von sechs Hauptzielen, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Übergang zur Kreislaufwirtschaft und Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzungen. Es fördert Transparenz in nachhaltigen Investitionsentscheidungen, indem es Unternehmen hilft, festzustellen, welche ihrer Aktivitäten als umweltverträglich gelten können.

Der Zeitplan der EU-Taxonomie sieht vor, dass Unternehmen seit Januar 2022 den Anteil ihrer förderfähigen Aktivitäten offenlegen und seit Januar 2024 über die Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf die Taxonomieziele berichten müssen. Ab 2025 müssen Finanzinstitute gemäß den Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Taxonomieausrichtung in ihren nichtfinanziellen Berichten berücksichtigen.

Diese schrittweise Implementierung zielt darauf ab, bis 2025 Unternehmen zu verpflichten, in ihren Berichten nach CSRD über den Anteil ihrer taxonomiekonformen Aktivitäten am Umsatz, den Investitionsausgaben und den betrieblichen Ausgaben zu berichten.

Die EU hat für 2024 zahlreiche neue ESG-Berichterstattungsvorschriften und Verschärfungen an bereits bestehender Regularien vorgesehen. Dies spiegelt den zunehmenden gesellschaftlichen und regulatorischen Druck wider, dem Unternehmen gegenüberstehen, um ihre Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft ernst zu nehmen und gleichzeitig langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wenn es um ESG-Reporting geht, sollte man sich nicht von der Vielzahl an Regularien überrollen lassen. Daher ist es für Unternehmen essenziell, sich frühzeitig vorzubereiten und Ressourcen für die Erfüllung der neuen Kriterien abzustellen. Dies kann zusammen mit externen Partnern oder auch intern geschehen.

Nina Thalberg

Nina Thalberg

Senior Projekt Manager

Als Projekt Managerin bei Telusio ist Nina die Expertin zu allen Fragen rund um die Kohlenstoffbilanzierung. Bereits mit ihrem Studium hat sie sich auf nachhaltiges Konsumentenverhalten spezialisiert, und Ihr Ziel ist es nun, diese Themen nicht nur in der Praxis umzusetzen, sondern auch Aufmerksamkeit und Verständnis mithilfe wissenschaftlicher Beiträge zu schaffen.

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